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BVerwG, 31.08.1982 - 2 B 172.81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.12.1977 - VII 137/77
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.1981 - IV 506/78
- BVerwG, 31.08.1982 - 2 B 172.81
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 2.98
Mehrarbeitsvergütung für Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Arbeitszeit der …
Der Wortlaut dieser Ermächtigungsnorm namentlich die Bezugnahme des § 48 Abs. 1 Satz 1 BBesG auf § 72 BBG, § 44 BRRG und entsprechende landesrechtliche Vorschriften für Beamte sowie das ausdrückliche Erfordernis der Meßbarkeit der Dienstverrichtung in § 48 Abs. 1 Satz 2 BBesG - bringt eindeutig zum Ausdruck, daß eine Mehrarbeitsvergütung nur einem Beamten gewährt werden darf, der überdies einer Arbeitszeitregelung - durch Gesetz oder Verordnung - unterliegen muß (vgl. Beschluß vom 31. August 1982 BVerwG 2 B 172.81 - ). - VGH Bayern, 10.12.2013 - 3 ZB 09.531
Hauptamtlicher Fachhochschullehrer an der FHVR; Regellehrverpflichtung; …
Deshalb kann offenbleiben, ob die Tätigkeit als hauptamtlicher Fachhochschullehrer an der FHVR überhaupt "messbarer" Dienst i.S.d. MVergV ist (vgl. BVerwG B.v. 2.11.1978 - 2 B 3.78 - ZBR 1979, 208; B.v. 31.8.1982 - 2 B 172.81 - juris Rn. 3), was aufgrund der grundsätzlich freien Zeiteinteilung zweifelhaft ist (…vgl. VG Bayreuth U.v. 6.5.2011 a.a.O. Rn. 54). - BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 7.98
Mehrarbeitsvergütung für Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Arbeitszeit der …
Der Wortlaut dieser Ermächtigungsnorm - namentlich die Bezugnahme des § 48 Abs. 1 Satz 1 BBesG auf § 72 BBG, § 44 BRRG und entsprechende landesrechtliche Vorschriften für Beamte sowie das ausdrückliche Erfordernis der Meßbarkeit der Dienstverrichtung in § 48 Abs. 1 Satz 2 BBesG - bringt eindeutig zum Ausdruck, daß eine Mehrarbeitsvergütung nur einem Beamten gewährt werden darf, der überdies einer Arbeitszeitregelung - durch Gesetz oder Verordnung - unterliegen muß (vgl. Beschluß vom 31. August 1982 - BVerwG 2 B 172.81 - ). - VG Kassel, 10.02.2012 - 1 K 613/11
Finanzieller Ausgleich für Mehrarbeit eines Polizeibeamten
Diese Differenzierung ist mit Art. 3 GG vereinbar (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1982 - 2 B 172/81 -, juris).